Weitere Entlastung von Ländern und Kommunen



„Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der Bund im Vorgriff auf künftige Maßnahmen in den Jahren 2015 bis 2017 die Kommunen jeweils um 1 Milliarde Euro entlastet. Diese Zusage lösen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein. Wir entlasten die Kommunen, indem wir den Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung in den Jahren 2015 bis 2017 um jeweils 500 Millionen Euro erhöhen. Wir haben damit einen ausgewogenen Verteilungsmechanismus gewählt, der dafür sorgt, dass die Entlastung auch tatsächlich bei den Kommunen ankommt. Von der Übernahme der Kosten der Unterkunft profitieren besonders die Kommunen, die hohe Sozialausgaben haben.

Zusätzlich unterstützen wir in dieser Legislaturperiode Länder und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen mit insgesamt 6 Milliarden Euro zusätzlich. Einen wichtigen Teil dieser Unterstützung haben wir mit der Novellierung des BAföG bereits beschlossen. Dabei geht es insbesondere um die vollständige Übernahme des Finanzierungsanteils der Länder durch den Bund. Allein das entlastet die Länder bis 2017um 3,5 Milliarden Euro.

Wir haben uns im Mai mit den Ländern darauf verständigt, das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ in den Jahren 2016 bis 2018 um weitere 550 Millionen Euro aufzustocken. Damit wird die Unterstützung für Länder und Gemeinden beim Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige, die sich bis Ende 2014 auf 5,4 Milliarden Euro beläuft, weiter erhöht. Bis 2018 stellt der Bund für Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung 3,28 Milliarden Euro zur Verfügung. Ich nenne die Zahlen im Detail, weil es ganz wichtig ist, dass man sie überall einmal zur Kenntnis nimmt.

Darüber hinaus erhöht der Bund noch einmal seine Beteiligung an den Betriebskosten der Kinderbetreuung neben den Investitionskosten. Der jährliche Betriebskostenzuschuss in Höhe von 845 Millionen Euro wird in den Jahren 2017 und 2018 noch einmal um jeweils 100 Millionen Euro gesteigert. Hierfür wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer entsprechend angehoben. Damit unterstützt der Bund die Länder beim Ausbau der Kinderbetreuung nachhaltig. So können weitere 30 000 Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden, die zu den bereits zugesagten 780 000 Kinderbetreuungsplätzen hinzukommen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Lösung dieser für unser Land gesellschaftlich wie auch volkswirtschaftlich bedeutenden Aufgabe.

Das trägt zu einer bedarfsgerechten und qualitativ guten Kinderbetreuung und -förderung bei. Länder und Kommunen sollten die bereitgestellten Mittel entsprechend einsetzen und damit ihren Beitrag leisten. Im Übrigen ist ausdrücklich zugesagt daran will ich erinnern , dass die Mittel, die durch die Übernahme des BAföG-Finanzierungsanteils der Länder durch den Bund auf Länderseite frei werden, von den Ländern vor allem für Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Das muss man immer wieder in Erinnerung rufen.

Länder und Kommunen verfügen dank der Unterstützung durch den Bund über die Möglichkeit, neue Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, hochwertige Ausstattungsinvestitionen vorzunehmen und für eine verbesserte Betreuung, etwa auch hinsichtlich der Sprachförderung, zu sorgen. Die Regeln zur Verwendung dieser Mittel für Investitionen – nicht nur in Bauten, sondern auch in Ausstattungen – haben sich bewährt. Deswegen werden sie auch in diesem Gesetzentwurf beibehalten.

Das zeigt wieder: Die Bundesregierung ist für Länder und Kommunen ein verlässlicher Partner. Länder und Kommunen werden durch dieses Gesetz bis 2018 um 3,75 Milliarden Euro entlastet. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat der Bund die Länder und Kommunen massiv unterstützt, vor allem durch die vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Allein durch diese Maßnahme werden die Länder und Kommunen im Zeitraum 2012 bis 2017 um rund 25 Milliarden Euro entlastet.

All dies stärkt die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen. Wir erwarten, dass sie ihre gestärkte Investitionskraft nutzen. Im vergangenen Jahr hat das übrigens gewirkt: Die Kommunen haben ihre Investitionen um 8,4 Prozent erhöht. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen aufgrund dieser Maßnahme ihre Investitionen weiter steigern. Es ist wichtig, dass alle staatlichen Ebenen, nicht nur der Bund, sondern auch Länder und Kommunen, sich in der Pflicht sehen, entsprechend ihrer jeweiligen Aufgaben verstärkt zukunftsorientierte öffentliche Investitionen in Deutschland zu tätigen. Wir werden auch in diesen Tagen, Wochen und Monaten in den laufenden komplizierten Gesprächen mit den Ländern über die Grundfragen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für die Zeit nach dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 immer wieder stark dafür eintreten; denn die eigentliche gesamtwirtschaftliche Herausforderung ist, dass wir mehr Investitionen erzielen. Darüber haben wir ausführlich gesprochen.

Ich will auch darauf aufmerksam machen, dass unsere Politik, Länder und Kommunen zu unterstützen, Früchte trägt. Die kommunale Ebene weist in den letzten zwei Jahren in ihrer Gesamtheit – natürlich sind Durchschnittszahlen im Einzelfall immer nur begrenzt hilfreich – Überschüsse auf. Die Länder verfügten im letzten Jahr über Einnahmen, die rund 20 Milliarden Euro höher waren als die des Bundes. Die Länder haben insgesamt fast ausgeglichene Haushalte erzielt. Im Vergleich zu den Finanzkennzahlen von Ländern und Kommunen zeigen die Finanzkennzahlen des Bundes eine starke Schieflage zu seinen Lasten. Der Bund wird erst im nächsten Jahr, wenn alles gut geht, einen ausgeglichenen Haushalt erreichen können. Ich kann – das möchte ich freundlich, aber klar sagen – übrigens nicht erkennen, dass das etwas mit Fetischismus zu tun hat. Die Verpflichtung dazu steht im Grundgesetz. Ich kann nicht erkennen, warum die grundgesetzlichen Regelungen als Fetischismus bezeichnet werden sollten.

Unser Schuldenstand und unsere Zinslast sind im Verhältnis zum Haushaltsvolumen wie auch zu den Steuereinnahmen doppelt so hoch wie die der Länder. Auch das muss man in diesen Verhandlungen und bei den öffentlichen Erklärungen immer wieder sagen. Der Bund muss handlungsfähig bleiben. Auch er braucht eine angemessene Finanzausstattung.

Ich finde auch, dass wir alle aufmerksam zur Kenntnis nehmen sollten, was die Bundebank in ihrem aktuellen Monatsbericht vorgeschlagen hat. Sie hat dafür plädiert, den Ländern mehr Eigenverantwortung zu geben, indem die Länder durch Steuerzu- und -abschläge eine begrenzte Steuerautonomie, etwa bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer, bekommen könnten. Ich weiß, dass es Argumente dafür und dagegen gibt; aber ich glaube, die Bundesbank hat zu Recht darauf hingewiesen, dass natürlich mehr Eigenverantwortung auch mehr Anreize für stärkere Wirtschaftlichkeit der Staatstätigkeit insgesamt liefert. Man sollte das nicht von vornherein aus der Diskussion und aus den Überlegungen ausschließen.

Ich würde mit Blick auf die Rolle der Länder für die Kommunen gerne ergänzen, dass es natürlich nicht ausreicht, wenn sich nur der Bund gegenüber den Kommunen als verlässlicher Partner verhält.

Denn trotz der großen Unterstützung, die der Bund den Ländern und Kommunen gewährt und die ja von den kommunalen Spitzenverbänden durchaus anerkannt wird, und trotz der erfreulichen Gesamtsituation aller Kommunen insgesamt ist natürlich in vielen einzelnen Städten und Gemeinden die finanzielle Lage weiterhin schwierig. Aber nach dem Grundgesetz ist der Ausgleich zwischen den Gemeinden ausschließlich Aufgabe der Länder. Der Bund hat keine Möglichkeit, direkt auf die kommunale Ebene Einfluss zu nehmen. Wir können es nur über die Länder machen.

Die starken Unterschiede in der finanziellen Lage der Kommunen zeigen sich vor allem in der Nutzung des Instruments der Kassenkredite. Wenn man da ein bisschen genauer hinschaut, kann man sehr präzise erkennen, dass es sich nicht um ein flächendeckendes Problem handelt, sondern um ein Problem, das nur in einzelnen Ländern besteht und regional konzentriert ist. Die betroffenen Länder haben das Problem erkannt. Die Mehrzahl hat inzwischen kommunale Entschuldungs- und Konsolidierungsprogramme begonnen. Die ersten Erfolge stellen sich ein. Damit kommen die Länder ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung für eine angemessene Finanzausstattung aller Kommunen nach. Das ist wichtig, denn die Kommunen sind ja die Basis einer freiheitlichen, stabilen und lebendigen Demokratie. Nach unserer föderalen Ordnung ist und bleibt sinnvoll: Die kommunalen Angelegenheiten sollten in erster Linie vor Ort entschieden werden.

Aber dazu brauchen wir eine dauerhafte Lösung für einzelne hochverschuldete Kommunen. Die kommunalen Entschuldungs- und Konsolidierungsprogramme müssen Schuldenabbau und Haushaltsausgleich umfassen. Wir brauchen auch eine strengere Überwachung der mit den Programmen verbundenen Konsolidierungsauflagen. Da ist die Kommunalaufsicht gefordert. Sie sollte nicht erst dann eingreifen, wenn die finanzielle Schieflage der Kommune bereits eingetreten ist, sondern frühzeitig, wenn sie sich abzuzeichnen beginnt.

Ein lebendiger Föderalismus lebt durch seine Kommunen. Wenn wir in Deutschland starke Kommunen haben wollen, brauchen sie eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei ihren Einnahmen und Ausgaben. Sie sollten über die Wahrnehmung ihrer kommunalen Aufgaben möglichst weitgehend selbst entscheiden können, ohne dass von oben alles vorgegeben und geregelt wird. Für die finanziellen Auswirkungen ihrer Entscheidungen müssen sie aber natürlich auch Verantwortung übernehmen; denn sonst gibt es Fehlanreize. Deswegen sollten Aufgaben, die regionale Bezüge haben, nach unserer Auffassung stärker vor Ort entschieden und finanziert werden. Umgekehrt soll auf Bundesebene in erster Linie das entschieden und finanziert werden, was man zentral regeln muss.

Die geltende Ordnung unserer Bund-Länder-Finanzbeziehungen folgt diesem Prinzip leider nicht immer. Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung wurden und werden im föderalen Streit häufig vermischt und vermengt. Für den Bürger ist das kaum noch überschaubar, und für eine sparsame Mittelverwendung ist das eine nicht optimale Ordnung.

Deswegen wollen wir klarere Verantwortlichkeiten im Bundesstaat. Dass wir selber mit gutem Beispiel vorangehen wollen, haben wir mit dem Gesetzentwurf zur Übernahme des BAföG durch den Bund gezeigt. Das ist ein deutlicher Schritt auf die Länder zu. Ich erhoffe mir von den anstehenden Bund-Länder-Verhandlungen, dass sich die Länderseite nun auch im Sinne gesamtstaatlicher Verantwortung bewegt.

Wir brauchen in Deutschland eine bessere, zweckmäßigere und effizientere Zuordnung von Aufgaben im föderalen Staatswesen, auch und gerade zur Stärkung der kommunalen Ebene. Nur wenn wir die kommunale Eigenverantwortung stärken, werden die Kommunen als bedeutende Ebene unseres Gemeinwesens für Bürgerinnen und Bürger wie für Unternehmen und Investoren auch in Zukunft attraktiv, lebendig und lebenswert bleiben.

Die Verbindung solider Finanzen und kluger Investitionen ist Zukunftsvorsorge im besten Sinn. Die Kommunen leisten wichtige Beiträge zur dauerhaften Sicherung von Wachstum und Beschäftigung und damit Wohlstand in unserem Land. Der Bund ist und bleibt den Kommunen ein verlässlicher Partner. Wir haben das in den letzten Jahren bewiesen, und das soll auch in Zukunft so sein. Dieser Gesetzentwurf dient diesem Ziel.“